Darauf angesprochen sagte der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung aus, heute würde er dies so machen. Der BU.________(Verband) habe das nicht verlangt und er habe sich dem BU.________(Verband) anschliessen müssen (pag. 19 033, Z. 32 f.). CB.________ habe es genauso gesagt, er habe es genauso umgesetzt und jetzt sei er das «Poulet» (pag. 19 034, Z. 31 f.). Dem kann nicht gefolgt werden. In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen geht die Kammer davon aus, dass der BU.________(Verband) die Anpassung der Verträge des Beschuldigten nicht vorgab, sondern diese Anpassung vom Beschuldigten selbst vorgenommen wurde.