Er nehme an, nach dem Bundesgerichtsentscheid habe der Verband wie immer die Mitglieder dazu angehalten, das Recht einzuhalten. Es sei ja schon vor dem Bundesgerichtsentscheid nicht erlaubt gewesen, die Retrozessionen einzubehalten, ohne Transparenz zu schaffen (pag. 05 006 005, Z. 146 ff.). CB.________ äusserte sich dezidiert und äusserst differenziert zum fragli-