05 006 003, Z. 68 und Z. 72). Demgegenüber vermochte er ausführliche Angaben darüber zu machen, was die damalige Haltung des BU.________(Verband) hinsichtlich Retrozessionen gewesen sei, zumal der Bundesgerichtsentscheid ein Verbandsmitglied betroffen habe (pag. 05 006 003, Z. 47 ff.). Sie hätten sicher nicht Praktiken gefördert oder unterstützt, die das Gesetz nicht eingehalten hätten. Sie hätten kontrolliert, dass das Mitglied Retrozessionen gegenüber seinen Kunden transparent handhabe (pag. 05 006 003, Z. 50 ff.). Er nehme an, nach dem Bundesgerichtsentscheid habe der Verband wie immer die Mitglieder dazu angehalten, das Recht einzuhalten.