Der Rechtsanwalt habe diesen Satz bei ihm Zuhause handschriftlich auf dem Küchentisch abgeändert. Das habe er dann so aufgenommen (pag. 18 415, Z. 189 ff.; pag. 18 416, Z. 224; bestätigt anlässlich der Berufungsverhandlung [pag. 19 023, Z. 7 ff. und Z. 20]). Er habe aus demselben Grund die Formulierung im Anlageberatungsvertrag angepasst (pag. 18 415, Z. 204). Wenn er das (gemeint ist der Zusatz, wonach er keine Auskunft über die erhaltenen Retrozessionen erteile) nicht in den Vertrag aufgenommen hätte, wäre er nicht in den Verband aufgenommen worden (pag. 18 416, Z. 228 f. bestätigt anlässlich der Berufungsverhandlung [pag. 19 023, Z. 37 f.]).