Bezüglich des Wortlauts der ergänzten Fassung der Vertragsbestimmung hinsichtlich des Entgelts machte der Beschuldigte wie hiervor dargelegt geltend, dass ihm der Wortlaut vom BU.________(Verband) genauso vorgegeben worden sei. Der BU.________(Verband) habe klare Bedingungen gehabt, bspw. eben dieser Satz, wonach man keine Auskunft bekomme, aber einfach mündlich aufgeklärt werde. Es sei überprüft worden, dass das so stimme. Der Vertrag habe genauso geschrieben sein müssen, damit er (gemeint die BX.________(GmbH)) in den BU.________(Verband) aufgenommen worden sei. Der Rechtsanwalt habe diesen Satz bei ihm Zuhause handschriftlich auf dem Küchentisch abgeändert.