Ein Teil der aktenkundigen Verwaltungsaufträge verfügt über einen weiteren Anhang, dieser wurde weder datiert noch unterzeichnet. Somit ist nicht klar, wann dieser Anhang verfasst bzw. ob und falls ja, wann er den Kundinnen und Kunden abgegeben wurde. In diesem teilweise als Anhang 2 bezeichneten Dokument mit dem Titel «Anhang zum Verwaltungsauftrag gemäss Vorgaben des BU.________ (Verband) zu Punkt 4. Entgelt» ist geregelt, was folgt: «Die BX.________(GmbH) berechnet für ihre Tätigkeit im Rahmen des Verwaltungsauftrages ein Entgelt von 0.8% pro Jahr. Zusätzlich erhält die BX.________(GmbH) Retrokommissionen der Partnerunternehmen.