_, jene Kundin mit dem höchsten Deliktsbetrag (vgl. dazu E. 7.7 hiernach), nicht als Privatklägerin am vorliegenden Verfahren teil. Folglich zielt auch der Vorwurf des Beschuldigten, AL.________ sei intelligent genug um zu wissen, dass sie mit dem Ausfüllen des Fragenbogens der Staatsanwaltschaft eine Chance auf Geld habe (pag. 19 029, Z. 10 ff.), ins Leere. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Beschuldigte ein guter Rhetoriker ist, der überzeugend argumentieren kann und der vorwiegend älteren und grösstenteils unerfahrenen Kundschaft in fachlicher Hinsicht überlegen war.