Den Grund sah er darin, dass die Anlagen am Schluss nicht so gelaufen seien, wie sie sollten und das Ganze mit den Retrozessionen habe erst angefangen, als die Leute Geld verloren hätten (pag. 19 032, Z. 38). Dagegen spricht bereits, dass sich die überwiegende Mehrheit der Kundinnen und Kunden im Strafverfahren nicht als Privatklägerinnen und Privatkläger konstituierten. Welchen finanziellen Vorteil sie aus der Einreichung einer vermeintlich falschen Berichterstattung erlangten sollten, ist nicht ersichtlich. Insbesondere nahm AL.________, jene Kundin mit dem höchsten Deliktsbetrag (vgl. dazu E. 7.7 hiernach), nicht als Privatklägerin am vorliegenden Verfahren teil.