19 021, Z. 15 ff.). Zudem gab der Beschuldigte zu Protokoll, es sei auf den Fragebögen der Staatsanwaltschaft auch suggeriert worden, wenn der Kunde sage, der Beschuldigte habe ihn nicht aufgeklärt, dann gehe es weiter und wenn der Beschuldigte schuldig gesprochen werde, dann gebe es für den Kunden wohl Geld (pag. 19 020, Z. 26 ff.) und unterstellt damit einem Teil seiner Kundschaft, sie hätten die schriftliche Berichterstattung wider besseren Wissens ausgefüllt, um damit an Geld zu kommen. Den Grund sah er darin, dass die Anlagen am Schluss nicht so gelaufen seien, wie sie sollten und das Ganze mit den Retrozessionen habe erst angefangen, als die Leute Geld verloren hätten (pag.