Der Beschuldigte liess es sich schliesslich nicht nehmen, Andere anzuschwärzen. Vor der Staatsanwaltschaft sagte er, es sei ein Lügengebilde, was die beiden Frauen (gemeint sind die Straf- und Zivilklägerin 3 und die Straf- und Zivilklägerin 5) hier aufgebaut hätten und sie wollten einfach Geld herausquetschen (pag. 05 001 021, Z. 226 f.). Auch oberinstanzlich gab er an, der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft in P.________(Ort) gesagt habe, man müsse das Verfahren einstellen, habe die Straf- und Zivilklägerin 3 und die Straf- und Zivilklägerin 5 geärgert. Dann gehe man halt auf die Retrozessionen. Nur so viel zur Zeugin CC.