18 385, Z. 47). AL.________ gab an, er habe immer etwas «rumgegeiert» [sic], wenn man etwas beanstandet habe. Er habe einem immer vertröstet (pag. 18 401, Z. 47 f.). Auch die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vermittelten den Eindruck eines schnellen und rhetorisch starken Redners, der sehr überzeugend und selbstsicher wirkt sowie dominant auftritt (vgl. pag. 19 019 ab Z. 31 ff. bis pag. 19 021, Z. 31; pag. 19 032 ab Z. 45 ff. bis pag. 19 033, Z. 11). Es entstand der Eindruck, dass der Beschuldigte das Gespräch gerne in die Bahnen lenkt, die er will.