07 003 957). Es erscheint insofern wenig überzeugend, wenn er vorbringt, er 30 habe nicht gewusst, was vor dem Bundesgerichtsurteil gewesen sei und das mit den Retrozessionen sei erst mit diesem aktuell geworden (pag. 19 022, Z. 35 und Z. 39 f.) und er habe sich um die gesetzlichen Sachen gekümmert, als er die Firma gegründet habe (pag. 19 023, Z. 2). Denn der Beschuldigte sagte auch, er habe genau gewusst, was Retrozessionen seien und wie dies funktioniere. Mit dem Bundesgerichtsurteil habe sich viel hinsichtlich der Offenlegung geändert (pag.