7.4.2 Ausbildung des Beschuldigten und Wissensstand in Bezug auf die geltende Rechtslage Der Beschuldigte absolvierte eine DQ.________ (Beruf) bei der CE.________(AG) in CF.________(Ort) und liess sich anschliessend zum BR.________ (Beruf) weiterbilden. Ebenfalls machte er eine Weiterbildung zum DN.________ (Beruf). Ab CD.________ (Jahr) hatte der Beschuldigte diverse Führungsfunktionen bei Banken inne, insbesondere war er Filialleiter der CG.________(Bank) in CH.________(Ort), ab DZ.________ (Jahr) Leiter DO.________ (Abteilung) und Mitglied der Geschäftsleitung der CE.________(AG) CI.________(Ort) bzw. CJ.________(Bank) und ab EA.