Vorab ist kurz auf die Ausbildung des Beschuldigten und seinen Wissensstand hinsichtlich der geltenden Rechtslage der Retrozessionen einzugehen und anschliessend das Aussageverhalten im Allgemeinen zu erörtern. Weiter ist zu prüfen, ob die Kundinnen und Kunden rechtsgültig auf die Ausrichtung der Retrozessionen verzichtet haben und falls nicht, sind die ausbezahlten Retrozessionen näher zu prüfen und zu eruieren, ob der Beschuldigte mit Wissen und Wollen gehandelt hat. 7.4.2 Ausbildung des Beschuldigten und Wissensstand in Bezug auf die geltende Rechtslage Der Beschuldigte absolvierte eine DQ.