Werde der Kunde nicht hinreichend über die Retrozessionen informiert, sei er auch nicht in der Lage, das Geschäftsmodell und allfällige Interessenskonflikte zu erkennen. Obwohl die Richtlinien des BU.________(Verband) nach dem Bundesgerichtsurteil im 2006 nicht angepasst worden seien, hätten sie verlangt, dass der Vermögensverwalter sämtliche Retrozessionen offenlege und im Vertrag angebe, wem diese zustünden. Es stehe nirgends, dass diese dem Vermögensverwalter zustünden. Seit dem Bundesgerichtsurteil im Jahre 2006 sei klar