Der Beschuldigte habe in sämtlichen Einvernahmen bestätigt, dass er seine Kunden mehrfach über die Höhe der Retrozessionen informiert habe, teilweise mündlich und teilweise schriftlich. Da die BY.________(Bank) die Belege an die Kunden geschickt habe, seien diese auch nachvollziehbar gewesen. Wenn die meisten befragten Kunden angeben würden, der Beschuldigte habe sie diesbezüglich nicht informiert, liege es nicht daran, dass sie lügen und Geld erpressen wollten. Vielmehr sei es normal, dass sie sich nach 10 bis 15 Jahren nicht mehr daran erinnern könnten. Dies gelte umso mehr, als die Ehepaare AQ.________ und X.______