Im Januar 2016 habe der Beschuldigte eine Mitteilung des BU.________(Verband) erhalten, wonach die neue Revisorin einen Verstoss gegen die Standesregeln bemängelt habe. Er habe die Unterlagen an den BU.________(Verband) geschickt mit der Rückmeldung, er habe keine Ahnung, was nicht gut sein solle. Eine Antwort des BU.________(Verband) auf dieses Schreiben sei nicht ersichtlich. Der Beschuldigte habe in sämtlichen Einvernahmen bestätigt, dass er seine Kunden mehrfach über die Höhe der Retrozessionen informiert habe, teilweise mündlich und teilweise schriftlich.