Die Ausführungen der Vor-instanz auf pag. 18 699 seien zutreffend, wonach die Vertragsbestimmungen des Beschuldigten effektiv gemeinsam mit dem BU.________(Verband) erarbeitet worden seien und, da die BX.________(GmbH) vom Rechtsanwalt des BU.________(Verband) im Rahmen des Beitrittverfahrens besucht worden sei und sich von diesem hinsichtlich des Wortlauts der Bestimmung betreffend Retrozessionen habe beraten lassen, der Beschuldigte alles ihm Zumutbare unternommen habe, um den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts zu genügen.