(Datum) hätten sich im Vergleich zu jenen per DX.________ (Datum) trotz des vorgenannten Urteils des Bundesgerichts inhaltlich nicht verändert. Auch habe die Behandlung von Rückvergütungen keinen hohen Stellenwert eingenommen, was angesichts der Vertragsweite und der Aussage von CB.________, wonach Retrozessionen ein grosses Thema gewesen seien, erstaune. Mit Aufnahmegesuch vom DY.________ (Datum) habe der Beschuldigte dem BU.________(Verband) ein Muster des Verwaltungsauftrags mit dem Passus «Zusätzlich erhält die BX.________(GmbH) Retrokommissionen der Partnerunternehmen.» eingereicht.