25 7.3 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 7.3.1 Vorbringen des Beschuldigten Rechtsanwalt B.________ brachte für den Beschuldigten im Rahmen der Berufungsverhandlung im Wesentlichen vor, rund drei Viertel aller Verträge seien in einer Zeit geschlossen worden, in der die Rechtsprechung des Bundesgerichts vom 22. März 2006 betreffend den rechtsgültigen Verzicht auf Retrozessionen der breiten Öffentlichkeit noch nicht bekannt gewesen sei. Die Standesregeln des BU.________(Verband) per DW.________ (Datum) hätten sich im Vergleich zu jenen per DX.