Der Beschuldigte habe beim Beitritt in den BU.________(Verband) alles ihm Zumutbare unternommen, um den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts zu genügen und gewollt, dass seine Bestimmung gesetzeskonform sei. Am 8. April 2008 habe der Beschuldigte einen Anruf von BT.________ vom BU.________(Verband) erhalten, die ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass seine Retrozessionen hoch seien und ihm empfohlen, den Vermögensverwaltungsvertrag noch einmal gut daraufhin zu prüfen, ob die Klausel bezüglich der Retrozessionen auch genügend sei.