Folglich ist in einem ersten Schritt die Beweisfrage zu beantworten, ob die Kundinnen und Kunden rechtsgültig auf die Retrozessionen verzichtet haben (vgl. E. 7.7.4 hiernach). Dabei ist zu prüfen, ob die fragliche Ergänzung der Vertragsklausel betreffend Retrozessionen vom BU.________(Verband) so vorgegeben wurde. Weiter ist zu prüfen, ob und inwiefern der Beschuldigte seine Kundinnen und Kunden über die Retrozessionen informierte. Ebenfalls ist fraglich, ob die Kundinnen und Kunden über die Höhe der anfallenden Retrozessionen informiert waren.