Aus dem dazugehörigen Anhang, in welchem die Entschädigung der BX.________(GmbH) geregelt ist, ergeben sich die folgenden Ansprüche der BX.________(GmbH) gegenüber der BY.________(Bank): - 25% der jährlich vereinnahmten Depotgebühren, - quartalsweise 60% der von den Kundinnen und Kunden der BX.________(GmbH) bezahlten Courtagen, wobei für Aufträge mit einem Gegenwert von höchstens CHF 13'000.00 eine Rücklastschrift von CHF 30.00 erfolgte sowie - quartalsweise 70% des Bruttodevisenertrags aus Börsengeschäften. Als Grund, weshalb die BX.________(GmbH) mit der BY.________(Bank) zusam-