20 diese aufgrund des fehlenden rechtsgültigen Verzichts keinen Anspruch gehabt habe (pag. 16 001 001 ff.). 6.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unstrittig ist, dass die BX.________(GmbH) am DS.________ (Datum) mit einem Stammkapital von CHF 20'000.00 gegründet wurde und der Beschuldigte kurz nach der Gründung am DU.________ (Datum) im Namen der BX.________(GmbH) ein Gesuch um Beitritt beim BU.________(Verband) stellte.