Dadurch habe er seine auftragsrechtlichen Vermögensfürsorge-, Informations-, Abrechnungs- und Herausgabepflichten verletzt, was bei den in der Anklageschrift aufgeführten Kundinnen und Kunden zu einem Vermögensschaden von insgesamt ca. CHF 2'141'259.05 geführt habe, da diese Kundinnen und Kunden mangels Offenlegung der Retrozessionen ihre Herausgabeansprüche nicht hätten geltend machen können. Der Beschuldigte habe in der Absicht gehandelt, der BX.________(GmbH) einen vermögenswerten Vorteil zu verschaffen, auf welchen