Entschädigung von 25% der jährlich vereinnahmten Depotgebühren, quartalsweise 60% der von den Kundinnen und Kunden bezahlten Courtagen (bei Aufträgen mit einem Gegenwert kleiner oder gleich CHF 13'000.00 eine Rücklastschrift über CHF 30.00) sowie quartalsweise 70% des Bruttodevisenertrages aus Börsengeschäften zu bezahlen. Die BY.________(Bank) habe die entsprechenden Gutschriften jeweils auf das Konto Nr. BZ.________, lautend auf die BX.________(GmbH), überwiesen.