Von einer Ersatzforderung sei abzusehen und die Zivilklagen seien abzuweisen. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen und das amtliche Honorar sei gerichtlich zu bestimmen.» 4.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwalt O.________ stellte und begründete für die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 19 048 ff.; Hervorhebungen im Original): «I.