19 006), eingeholt. Ebenfalls wurde ein Auszug aus dem Betreibungsregister, datierend vom 6. September 2023, über den Beschuldigten ediert (pag. 19 010). Anlässlich der Berufungsverhandlung stellte der Beschuldigte erneut den Beweisantrag, es sei BV.________ von der BW.________(AG) als Zeugin einzuvernehmen (pag. 19 014). Weiter beantragte der Beschuldigte, es sei ein Beleg aus der Buchhaltung der BX.________(GmbH) (nachfolgend BX.________(GmbH)) vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 zu den Akten zu erkennen (pag. 19 036). Der Straf- und Zivilkläger 8 K.__