9. Die Zivilklage der Privatklägerin 9, F.________ GmbH, vgt., wird teilweise gutgeheissen. A.________, vgt., wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO zur Bezahlung von CHF 5'519.84 an die F.________ GmbH verurteilt. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 10. Die Zivilklage der Privatklägerin 10, N.________, vgt., wird teilweise gutgeheissen. A.________, vgt., wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO zur Bezahlung von CHF 10'874.93 an die N.________ verurteilt. Soweit weitergehend wird die Zivilklage abgewiesen.