4. Die Zivilklage der Privatklägerin 4, E.________, vgt., wird teilweise gutgeheissen. A.________, vgt., wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO zur Bezahlung von CHF 24'662.18 an E.________, verurteilt. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 5. Die Zivilklage der Privatklägerin 5, G.________, vgt., wird auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 lit. b StPO).