2. Die Zivilklage der Privatklägerin 2, L.________, vgt., wird teilweise gutgeheissen. A.________, vgt., wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO zur Bezahlung von CHF 4'178.70 an L.________ verurteilt. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 3. Die Zivilklage der Privatklägerin 3, AG.________, vgt., wird teilweise gutgeheissen. A.________, vgt., wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO zur Bezahlung von CHF 19'317.64 an AG.________ verurteilt. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen.