Wird keine schriftliche Urteilsbegründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1'200.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen somit CHF 25'953.70. IV. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________, vgt., durch Rechtsanwalt B.________ wird wie folgt bestimmt: