1. Zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung einer Ersatzforderung von CHF 50'000.00 an den Kanton Bern (Art. 71 StGB). 3. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, ausmachend CHF 27'153.70, bestehend aus: den Kosten der Voruntersuchung: Gebühr CHF 18'400.00 Auslagen CHF 270.80