91 D.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt E.________ die Differenz von CHF 1'101.20 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). D. Weiter wird verfügt: 1. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung von A.________ im Schengener Informationssystem SIS angeordnet. 2. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung von D.________ im Schengener Informationssystem angeordnet.