Es wird festgestellt, dass der Kanton Bern Rechtsanwalt Dr. AF.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ (1. September 2020 bis 7. September 2020) die amtliche Entschädigung von CHF 1'653.75 bereits ausgerichtet hat (vgl. Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, vom 14. September 2020). A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Dr. AF.________ die Differenz von CHF 421.50 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).