verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren; Die Untersuchungshaft von 302 Tagen (1. September 2020 bis 29. Juni 2021) sowie der vorzeitige Strafvollzug von 190 Tagen (30. Juni 2021 bis 5. Januar 2022) werden vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 600.00; Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. zu einer Landesverweisung von 8 Jahren; 4. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 70'018.40 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).