amtlich verteidigt. In der Folge übernahm Rechtsanwalt C.________ die private Verteidigung des Beschuldigten 1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die (frühere) amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 durch Rechtsanwalt Dr. AF.________ wurden mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 14. September 2020 bereits bestimmt und die Entschädigung ausgerichtet (pag. 329 f.). Das Honorar ist nicht zu beanstanden. Der Beschuldigte 1 hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Dr. AF.