135 Abs. 1 StPO wird die amtliche Verteidigung nach dem Anwaltstarif desjenigen Kantons entschädigt, in dem das Strafverfahren geführt wurde. Wird die beschuldigte Person zu den Verfahrenskosten verurteilt, so ist sie verpflichtet, dem Bund oder dem Kanton die Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 20.2 Erstinstanzliches Verfahren 20.2.1 Beschuldigter 1 Vom 1. September bis 7. September 2020 wurde der Beschuldigte 1 durch Rechtsanwalt Dr. AF.________ und vom 7. September 2020 bis 29. November 2021 durch Fürsprecher AG.________ amtlich verteidigt.