Wie der Beschuldigte 1 handelte auch der Beschuldigte 2 aus finanziellen Motiven. Die Kammer gelangt unter Würdigung der massgebenden Umstände zur Auffassung, dass die Landesverweisung des Beschuldigten 2 auf 6 Jahre festzusetzen ist. 76 VI. Kosten und Entschädigungen