So lebt er getrennt von seiner Tochter und der Kindsmutter. Sodann wird die Tochter im Zeitpunkt des Vollzugs der Landesverweisung volljährig sein. Auch beim Beschuldigten 2 gilt, dass er durch sein Handeln seine grundsätzlich gute Integration mutwillig aufs Spiel setzte und diese Konsequenzen für sich und seine Angehörigen in Kauf nahm. Die obligatorische Landesverweisung wird angeordnet. 18.5 Dauer der Landesverweisungen 18.5.1 Rechtliche Grundlagen Art. 66a Abs. 1 StGB sieht als Dauer der obligatorischen Landesverweisung einen Rahmen von 5 bis 15 Jahren vor.