Im Kosovo leben einzig noch einige Verwandte mütterlicherseits (pag. 813 Z. 75 ff., pag. 989 Z. 65 ff., pag. 4085 Z. 43 f., pag. 4086 Z. 1 f.). Der Beschuldigte 2 lebte 15 Jahre in einer Beziehung mit BG.________, bevor es Anfang 2020 zur Trennung kam. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter BH.________, welche im Jahr 2007 zur Welt kam. Es ist erstellt, dass der Beschuldigte zu seiner Tochter eine gute und enge Beziehung hat. Er erklärte denn auch vor oberer Instanz, dass der Kontakt zu ihr sehr gut sei und er sie mindestens jedes zweite Wochenende, aber eigentlich fast jedes Wochenende sehe (pag. 4085 Z. 30 f.).