4087 Z. 13 f.). Der Beschuldigte ist denn auch nicht weiter deliktisch in Erscheinung getreten. Insgesamt kann somit die Legalprognose des Beschuldigten 2 als günstig bezeichnet werden. 18.4.5 Familie Gemäss Angaben im Leumundsbericht vom 20. Januar 2024 lebt der Beschuldigte 2 zurzeit bei seinen Eltern in G.________(Ortschaft). Die Eltern und Geschwister des Beschuldigten 2 leben alle in der Schweiz. Während inzwischen alle Geschwister des Beschuldigten 2 eingebürgert sind, verfügt er weiterhin über eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B). Im Kosovo leben einzig noch einige Verwandte mütterlicherseits (pag.