Insgesamt kann die finanzielle Lage des Beschuldigten 2 als einigermassen stabil bezeichnet werden; seine Schulden, welche er anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung noch auf CHF 10'000.00 bezifferte (pag. 3754 Z. 33 ff.) scheinen in der Zwischenzeit getilgt. Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte 2 beruflich und finanziell integriert. 18.4.3 Soziale und institutionelle Integration Zur sozialen und institutionellen Integration kann sich die Kammer den Erwägungen der Vorinstanz anschliessen. Der Beschuldigte 2 ist albanischer Muttersprache und spricht fliessend Deutsch und Serbokroatisch.