4082 Z. 29 f.). Bevor er im Gefängnis gelandet sei, habe es nicht mehr gut ausgesehen mit seiner Ex-Partnerin, sie hätten eine Pause gemacht (pag. 4082 Z. 30 ff.). Nach der Haftentlassung sei er finanziell schwach gewesen und deshalb wieder zu seinen Eltern gegangen (pag. 4082 Z. 33 f.). Er habe die Schulden selbst abbezahlt, aber sein Vater habe ihm sehr geholfen in dieser Situation (pag. 4082 Z. 44, pag. 4083 Z. 2 f. und Z. 7). Insgesamt kann die finanzielle Lage des Beschuldigten 2 als einigermassen stabil bezeichnet werden;