Hinzu kommen der Erwerb bzw. die Veräusserung sowie das Anstaltentreffen zur Veräusserung von insgesamt 46 kg Marihuana und ca. 10 kg Haschisch. Nebst der mengenmässigen Qualifikation fällt ins Gewicht, dass der Beschuldigte 1 hinsichtlich aller drei Drogenarten gewerbsmässig handelte und einen Umsatz von ca. CHF 262'300.00 und einen Gewinn von mind. CHF 29'100.00 erzielte. Die Vorinstanz hat zutreffend erwogen, dass der Beschuldigte 1 gemeinsam mit dem Beschuldigten 2 den Drogenhandel umsichtig betrieb.