Weiter wird dargelegt, dass der Beschuldigte 1 an Spielsucht und jährlichen Winterdepressionen leide. Die vom Beschuldigten 1 geltend gemachten Beschwerden scheinen nicht derart einschneidend und dahingehend eine medizinische Betreuung zu erfordern, dass sie einer Landesverweisung entgegenstünden. 18.3.7 Wiedereingliederungsmöglichkeiten im Herkunftsland / in der Schweiz Zu den Reintegrationschancen kann ebenfalls auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden. Der Beschuldigte wuchs im Kosovo auf und absolvierte dort die Grundschule und das Gymnasium.