66 Tante, die Grossmutter, [teilweise] die Mutter; vgl. pag. 3744 Z. 34 ff.). Infolgedessen ist die Vorinstanz zu Recht davon ausgegangen, dass die familiären Verhältnisse des Beschuldigten für einen Härtefall sprechen. 18.3.6 Gesundheitszustand Gemäss Leumundsbericht vom 19. Januar 2024 leide der Beschuldigte 1 seit Jahren an chronischen Rückenschmerzen, wobei der Konsum von Marihuana die Rückenschmerzen lindere.