Im Rahmen der Berufungsverhandlung bestätigte der Beschuldigte 1 diese Aussagen. Er habe sich mit dem Thema Landesverweisung beschäftigt, wobei er versucht habe, sich in die Position zu bringen, ohne seine Familie zu leben. Er habe sich deswegen schlecht gefühlt. Er finde keine Worte dafür und das wäre sein Ende. Er könne sich kein Leben ohne seine Kinder und seine Frau vorstellen. Die Familie wolle hier weiterleben; hier hätten die Kinder Bildungsmöglichkeiten. Seine Frau und die Kinder würden nie in seinem Land leben (pag. 4076 Z. 37 ff., pag. 4078 Z. 39). Ausser den Delikten finde er, er habe sich hier gut angepasst.