Der Beschuldigte 1 spricht denn auch einwandfrei Deutsch und ein wenig Französisch. Seine sprachliche Integration in der Schweiz ist folglich gut. Weiter beherrscht der Beschuldigte 1 Albanisch und Englisch. Seine Freizeit verbringt der Beschuldigte 1 gemäss Leumundsbericht in erster Linie mit der Familie, danach mit Freunden oder Kollegen. Zu seinen Hobbys zählen Wandern, Fussball, Skifahren und Sport im Allgemeinen. Diese Hobbys bestätigte er auch anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme (pag. 4077 Z. 44).