(GmbH) um einen Einmannbetrieb in der Anfangsphase handelt, ist vorderhand davon auszugehen, dass kein erheblicher Umsatz generiert wird. Aktuell muss die berufliche Integration des Beschuldigten als instabil bezeichnet werden. Aus der Chronik seiner Anstellungen geht hervor, dass der Beschuldigte 1 wiederholt die Arbeitsstelle wechselte (resp. wechseln musste); er scheint nirgends festen Fuss gefasst zu haben, was wohl mitunter auf seine fehlende Berufsausbildung zurückzuführen ist. Wenngleich der Beschuldigte 1 nun über eine eigene GmbH besitzt, bleibt mit Blick auf die Volatilität seiner bisherigen beruflichen Betätigungen abzuwarten, wie sich deren Geschäftsgang entwickelt.